Quick Support, FAQs
und Ticket Support
Quick Support, FAQs
und Ticket Support
Neu öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Soll ein Ladepunkt nicht mehr öffentlich genutzt werden oder ist ein Betreiberwechsel erfolgt, muss eine entsprechende Meldung unmittelbar erfolgen.
(https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/FAQ/start.html=)
Informationen über die technischen Mindestanforderungen öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) aus dem Jahr 2016 aufgeführt.
Nähere Informationen finden Sie im von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Kurzleitfaden zur LSV:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/start.html
ABL bietet verschiedene Schlosstypen für die Wallbox eM4 an, die als Zubehör über unseren Customer Service nachbestellt werden können. Hierbei kann zwischen dem Schließkreis A, bestehend aus 10 gleichen Schlössern ohne Generalschlüssel, und den Schließkreisen B bis H, bestehend aus 10 individuellen Schlössern und einem Generalschlüssel, gewählt werden.
Ladepunkte im Unternehmen können öffentlich zugänglich gemacht werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören u. a. die Anzeigepflicht der eichrechtskonformen Ladestation(en) bei der Bundesnetzagentur sowie bei der zuständigen Eichbehörde, die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber sowie die Gewährleistung bestimmter Zahlungsarten an den Ladepunkten. Nähere Informationen werden auf der Website der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/FAQ/start.html
Die Treibhausminderungsquote (THG-Quote) ist eine gesetzliche Regelung, welche auf die Verringerung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor abzielt. Unternehmen können sich durch diese Regulierung die durch deren elektrifizierten Fuhrpark eingesparten Emissionen in Form von THG-Quoten anrechnen lassen und somit von finanziellen Vergütungen profitieren.
(FAQ Umwelt Bundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/2023-01-13_uba_faq_vollzug_38._bimschv.pdf)
Informationen zu aktuellen staatlichen Förderungen finden Sie u. a. auf der offiziellen Website der KfW. Verweis auf offizielle Website (KfW-Kredit, Ersparnis KFZ-Steuer etc.):
https://www.kfw.de/kfw.de.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Nachhaltig-Mobil/Vier-F%C3%B6rderm%C3%B6gichkeiten.html
Auch bei schlechtem Mobilfunkempfang in einer Tiefgarage kann eine Verbindung zum Backend hergestellt werden. Hierfür ist die Einbindung eines LTE- Routers in das Netzwerk des Ladeverbunds nötig.
Eine Erweiterung der Ladegruppe ist problemlos möglich. Die Wallbox eM4 ermöglicht Gruppeninstallationen mit bis zu 30 Ladepunkten. Gruppeninstallationen können zu Ladeclustern mit bis zu 100 Ladepunkten skaliert werden. Die Wallboxen der eM4 Familie sind mit den Wallboxen eMH2 und eMH3 kompatibel.
In der Regel wird kein zusätzlicher FI-Schalter benötigt. Es wird dennoch eine bauseitige Bewertung durch eine Elektrofachkraft empfohlen.
Informationen zu aktuellen staatlichen Förderungen finden Sie auf der Website der KfW Förderbank: https://www.kfw.de/kfw.de.html
RFID-Karten erhalten Sie direkt bei ABL über unseren Customer Support. Nach dem Lösen eines Support Tickets auf unserer Website https://www.ablmobility.de/de/service/support/ kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen.
Die Zugangskontrolle via RFID der Wallbox eM4 Single stellt sicher, dass Unbefugte nicht laden können. Ladevorgänge werden nur nach erfolgter Authentifizierung mit angelernten RFID-Karten oder Keyfobs gestartet und beendet.
Ein dynamisches Lastmanagement ermöglicht die optimale Nutzung des verfügbaren Netzanschlusses und erhöht die Ladeleistung. Gleichzeitig schützt es den Hausanschluss vor Überlast. Mit unserem ABL Energy Meter kann ein dynamisches Lastmanagement mit Ladestationen der eM4 Familie realisiert werden. Hierbei können bis zu 30 Ladepunkte in einer Gruppeninstallation miteinander verbunden werden. Eine Übersicht über unsere kompatiblen Energiemanagementsysteme finden Sie hier:
https://www.ablmobility.de/de/produkte/kompatibilitaet.php.
Eine Übersicht unserer Backendpartner haben wir hier für Sie zusammengestellt: https://www.ablmobility.de/de/produkte/kompatibilitaet.php
Sollte Ihr bevorzugtes Backend nicht in der Liste unserer Backendpartner aufgeführt sein, nehmen wir die entsprechende Integration gerne für Sie vor. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit unserem ABL Customer Service auf.
Die Einbindung der Ladestation in ein Backend ermöglicht volle Transparenz über alle Ladevorgänge. Diese können über ein entsprechendes Dashboard des Backendanbieters
(z. B. App) eingesehen, gesteuert und abgerechnet werden. Dabei sind die Ladedaten mit genauer kWh- und Zeitangabe versehen.
Nein, die Anbindung der Ladestation an ein Backend ist nicht zwingend notwendig. Bei einem fest zugewiesenen Stellplatz (z. B. in einem Mehrfamilienhaus) ist auch der Anschluss an den eigenen Stromzähler möglich. Folglich werden Ladevorgänge über die monatliche Stromrechnung abgerechnet. Für die eichrechtskonforme Abrechnung von Ladevorgängen eines Dienstwagens ist jedoch ein Backend erforderlich.
Fachkundige Beratung erhalten Sie bei unseren Partnern des Elektrogroßhandels, bei Elektrofachbetrieben sowie unseren ABL Sales Managern. Soll die Ladestation in einem Mehrparteienhaus installiert werden, ist auch die Hausverwaltung ein wichtiger Ansprechpartner rund um die Installation in Ihrem Wohngebäude. Bitte beachten Sie: Die gesamte Installation der Ladestation muss von einem qualifizierten Elektrofachunternehmen durchgeführt werden.
Wenn ein Ladevorgang an einer kostenpflichtigen Ladesäule beendet ist, fließt dementsprechend kein Strom mehr (0 kW). Dennoch wird weiterhin eine Parkgebühr verlangt, da anderen Elektrofahrzeugen die Möglichkeit verwehrt bleibt, an dieser Ladesäule zu laden.
Die Dimensionierung der Anschlusskabel für die
Ladestation ist von Kabellänge und der benötigten Leistung abhängig. Dies muss von einer qualifizierten Elektrofachkraft dimensioniert werden. Die maximal mögliche Leiterquerschnittsfläche können Sie den Datenblättern entnehmen.
Um eine Kommunikation mit dem Backend aufzubauen, gibt es verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten. Die Kommunikation mit dem Backend kann entweder mittels LTE über eine SIM-Karte des Backendbetreibers erfolgen oder durch die Integration einer bestehenden LAN-Verbindung. Ebenso ist die Kommunikation mittels WLAN möglich.
Bei Ladestationen wird zwischen zwei Ladearten unterschieden: AC-Ladestationen (Wechselstrom) und DC-Ladestationen (Gleichstrom). Bei AC-Ladestationen sind Ladeleistungen zwischen 3,7 und 44 kW möglich. Der Wechselstrom wird innerhalb des Elektrofahrzeuges mit Hilfe eines Gleichrichters in Gleichstrom umgewandelt, da die Batterie mit Gleichstrom geladen wird. Im Falle der DC-Ladestationen wird der Strom bereits innerhalb der Ladestation in Gleichstrom umgewandelt. Bei dieser Ladeart sind Ladeleistungen bis 350 kW möglich. Aus diesen Gründen sind diese Ladestationen auch dementsprechend kostenintensiver. DC-Ladestationen finden vor allem an Autobahnraststätten Anwendung, da an diesen Standorten ein schneller Ladevorgang erwartet wird. Im städtischen Bereich hat sich die AC-Ladestation als Standard etabliert.