Das Angebot an öffentlichen Lademöglichkeiten wird immer größer. Das ist praktisch, ist man unterwegs auf einen Ladestopp angewiesen. Besonders bequem und meist auch deutlich günstiger lässt sich das E-Auto aber zuhause laden. Im Vergleich zu Einfamilienhäusern ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Wohnkomplexen mit einem höheren Organisations- und Installationsaufwand verbunden. Die gute Nachricht: Gesetztesreformen der vergangenen Jahre erleichtern allen Beteiligten das Errichten von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Elektromobilität im Wohnungssektor fördern und Ihnen bei der Anschaffung einer Ladelösung entgegenkommen, zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt es zu beachten: Regelungen für und Rechte von Mieter*innen unterscheiden sich von denen von Eigentümer*innen. Dadurch können sich für die beiden Parteien Unterschiede bei der Anschaffung und Installation von Ladestationen ergeben.
Möchten Sie sich als Mieter*in eine Ladestation anschaffen, greifen die Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches im Sinne des Mietrechts. Als Eigentümer*in können Sie sich hingegen auf die im reformierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definierten Rechte und Pflichten berufen.
Sind Sie Mieter*in in einem Mehrfamilienhaus und möchten Ihr E-Auto zuhause laden, ist § 554 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Sie relevant.
Die wichtigsten Fakten für Mieter*innen auf einen Blick:
Eine Ladestation für meinen eigenen Stellplatz oder mit der Hausgemeinschaft in eine Ladegruppe investieren? Trotz der Pflicht zur Zustimmung durch den Vermieter muss das Vorhaben mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden. Es ist sinnvoll, alle Rahmenbedingungen vor Ort zu prüfen, um eine für alle Beteiligten sinnvolle Ladelösung zu schaffen.
Sie sind Eigentümer*in? Ihre Rechte sind in §20 des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) definiert. Dieses im Jahr 2020 in Kraft getretene Gesetz reformiert das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Das gilt für Sie, haben Sie als Eigentümer*in Interesse an einer Ladestation:
Auch und gerade als Eigentümer*in ist es sinnvoll abzuklären, ob Interesse an einer Investition in eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur besteht. Das kann viele Vorteile mit sich bringen: u. a. eine Kostenaufteilung unter den Eigentümer*innen oder den Einsatz eines Lastmanagements, das eine Überlastung des Hausanschlusses und folglich auch einen Ausbau des Netzanschlusses im Gebäude verhindert.
Das am 25.03.2021 in Kraft getretene Gesetz schreibt vor, dass beim Neubau oder der umfassenden Renovierung von Wohngebäuden mit einer gewissen Anzahl an Stellplätzen eine Leitungsinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen bereitgestellt werden muss. Das Gesetz ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) und leistet damit einen wesentlichen Beitrag, Gebäude zukunftsfähig aufzustellen, den Zugang zu Elektromobilität zu erleichtern und den Verkehrssektor langfristig nachhaltig zu gestalten.
Zuhause laden ist nicht nur unkompliziert, sondern auch kostengünstiger als das Laden an öffentlichen Ladestationen.
Ob Außenparkplatz, Tiefgarage oder Innenhof – Ladestationen machen Mehrfamilienhäuser zu einem zukunftssicheren Wohnort und steigern zugleich den Wert der Immobilie.