Das Bayerische Bundesministerium stellt erneut Fördermittel in Höhe von 4 Millionen Euro für den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur im Freistaat bereit. Mit dem vierten Aufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" nimmt das Bundesland eine Vorbildrolle in der Erweiterung des deutschen Ladenetzes ein und knüpft an bisherige Erfolge beim Infrastrukturausbau an. Ladelösungen von ABL verfügen über höchste Sicherheitsstandards und erfüllen alle Anforderungen an das Laden im öffentlichen Bereich.
Im öffentlichen Bereich empfiehlt sich die Wallbox eM4 mit ein oder zwei Ladepunkten für den Einsatz in Parkhäusern, auf Parkplätzen oder für öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten in Unternehmen. In einer Ladegruppe können bis zu 100 Ladepunkte verbunden werden. Die eichrechtskonformen Varianten der Ladestation stellen eine gesetzeskonforme Datenspeicherung, -übermittlung und Abrechnung sicher. Ladevorgänge können mit Ladekarte/-app oder vor Ort bargeldlos ohne Vertragsbindung bezahlt werden. Die Wallbox eM4 unterstützt den Kommunikationsstandard Plug & Charge.
An öffentlichen Knotenpunkten wie P&R oder Parkhaus: Die eichrechtskonforme Ladesäule eMC3 punktet durch ihr zeitloses Design und ihre Robustheit. An den beiden Ladepunkten der Ladesäule können zwei Autos gleichzeitig mit jeweils 22 kW geladen werden. Das Bezahlen von Ladevorgängen ist mit Ladekarte/-app oder den Ad-hoc Bezahlarten QR-Code und externes Bezahlterminal möglich.
Benutzerfreundlich, effizient und zuverlässig. In Q4/2024 wird ABL mit der ABL Supernova 220 die erste Schnellladestation in seinem Portfolio einführen. Erhältlich mit 75 kW, 150 kW oder 220 kW gewinnt öffentliches DC-Laden im DACH-Raum dadurch eine neue Dimension. Hier erfahren Sie mehr.
Antragsberechtigte erhalten unter Einhaltung aller notwendigen Voraussetzungen je Ladepunkt diese staatlichen Zuschüsse für die Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur:
Gut zu wissen: Werden bei der Installation der neuen Ladepunkte bestimmte Zusatzkriterien (z. B. Sanitäranlagen vor Ort) erfüllt und dadurch ein Mehrwert geschaffen, kann die Fördersumme erhöht werden. Auch Wetterschutz als Zubehörprodukt von Ladestationen ist förderberechtigt. Die maximale Fördersumme pro Antrag beläuft sich auf 250.000 Euro.
Alle weiterführenden Informationen zum aktuellen Förderaufruf finden Sie auf der Internetseite der Bayern Innovativ GmbH.
Sie benötigen Beratung zu der für Sie passenden Ladelösung? Unser ABL Sales Team Süddeutschland berät Sie gerne.
Manfred Profoss und Simon Herkert freuen sich darauf, von Ihnen zu hören und Sie zu Ihrem individuellen Anwendungsfall zu beraten.
Jetzt per Mail an manfred.profoss@abl.de oder simon.herkert@abl.de Kontakt aufnehmen.