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Checkliste DienstwagenfahrerInnen

Checkliste für Dienstwagen­fahrer*innen: elektrische Dienstwagen zuhause laden

Voraussetzungen für unkompliziertes Laden und Abrechnen

Theresa Lorsch
13. Februar 2024

Mehr als zwei Drittel aller PKWs in Deutschland werden im gewerblichen Bereich zugelassen. Im Jahr 2022 war bei einer durchschnittlichen Elektrifizierungsquote von 15 Prozent somit rund jede siebte Zulassung im Firmenfuhrpark ein rein elektrisch oder hybrid betriebenes Fahrzeug. Mit zunehmender Anzahl an elektrischen Dienstwagen steigt folglich auch der Bedarf an Lademöglichkeiten am eigenen Wohnort, um unkompliziert und unabhängig laden zu können. Doch was gilt es für Dienstwagenfahrer*innen in diesem Kontext zu beachten? In unserer Checkliste haben wir die wichtigsten Handlungsschritte für Sie zusammengefasst.

1. Leitungs- und Ladeinfrastruktur: Rahmenbedingungen am Wohnort prüfen

Soll eine Ladestation am Wohnort installiert werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sowie gebäudetechnische Vorkehrungen zu treffen. Neben der Anmeldung bzw. Genehmigung der Ladestation durch den Netzbetreiber gehören hierzu u. a. die Prüfung des Stromverteilerkastens sowie der allgemeinen Elektroinstallation des Gebäudes durch eine qualifizierte Elektrofachkraft. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Handlungsschritte je nach Art des Wohnverhältnisses (z. B. Installation im Einfamilienhaus vs. Mietwohnung) variieren können. So müssen beispielsweise Mieter*innen mit eigenem Stellplatz, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, ihre Vermieter*in und die Hausverwaltung über die Installation einer Ladestation informieren und notwendige Schritte zur Durchführung in die Wege leiten.1

2. Anschaffung und Installation: Kostenübernahme klären

Derzeit gibt es keine Vorschrift, die den Arbeitgeber zur Übernahme der Anschaffungs- und Installationskosten einer Ladestation am Wohnort von Dienstwagenfahrer*innen verpflichtet. Besteht seitens Arbeitnehmer*in Interesse daran, den Dienstwagen zuhause zu laden, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Rahmenbedingungen zu klären. Die Finanzierungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber reichen dabei von einer Teil- bis zu einer Komplettfinanzierung. Beide Parteien können dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren.

3. Die backendfähige Ladestation: in intelligente Ladeinfrastruktur investieren

Das Laden zuhause soll schnell und unkompliziert sein. Für das Laden von Dienstwagen ist deshalb die Anschaffung einer backendfähigen Ladestation sinnvoll. Eine Ladestation mit Backend automatisiert die Abrechnung der Ladevorgänge für Ihren Dienstwagen. Mittels Backend wird der zuhause geladene Strom im Rahmen der Lohnbuchhaltung gutgeschrieben. Ladevorgänge sind zudem für Arbeitnehmer*innen oftmals transparent in einem Portal des Backends einsehbar. Dies erleichtert den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.

Mit welchen Backendlösungen ABL Ladestationen kompatibel sind, können Sie ganz leicht auf unserer Übersichtsseite prüfen.

4. Abrechnung der Ladevorgänge zuhause: die passende Abrechnungsart wählen

Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt und zuhause geladen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Abrechnung. Neben der kilowattstundengenauen Abrechnung kann ebenso eine monatliche Pauschale ausbezahlt werden. Gesetzlich geregelt ist die Abrechnung der Ladevorgänge durch das Einkommenssteuergesetz (§ 3 Nr. 46 EstG).

  • Steuerfreie monatliche Pauschale: Die Höhe der monatlichen Pauschale richtet sich dabei danach, ob im Unternehmen Ladeinfrastruktur vorhanden ist und ob es sich beim Dienstwagen um ein reinelektrisches Fahrzeug oder einen Plug-In-Hybrid handelt.
  • Kilowattstundengenaue Abrechnung: Hierbei erhalten Dienstwagenfahrer*innen eine steuerfreie Gutschrift der Ladekosten. Die finanzielle Erstattung entspricht dabei dem kilowattstundengenauen Stromverbrauch. Bei dieser Art der Abrechnung muss sichergestellt werden, dass geschäftliche Ladevorgänge am Wohnort klar von privaten Ladevorgängen getrennt werden können (z. B. mittels MID-konformem Zähler). Eine unkomplizierte Lösung ist die automatisierte Abrechnung mittels Backend.

5. Staatliche Förderungen: finanzielle Vorteile prüfen

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen Sie diesen als geldwerten Vorteil mit dem Einkommen versteuern. Sind Sie als Arbeitnehmer*in in der Zulassungsbescheinigung als Halter*in eingetragen, können Sie von THG-Quotenerlösen profitieren.

 

 

 

1Tipps und Tricks zur Installation einer Ladestation im Privathaushalt finden Sie in diesem ADAC Erklärvideo.

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